Die Neugewählten müssen einen Eid leisten

 

Neugewählte Bürgermeister und  neugewählte Gemeinderatsmitglieder müssen nach unterschiedlichen gesetzlichen Be-stimmungen einen Eid leisten:

 

Eidesformel für neugewählte Bürgermeister:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, (so wahr mir Gott helfe).“

 

Eidesformel für neugewählte Gemeinderatsmitglieder:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, (so wahr mir Gott helfe).“   

              () kann weggelassen werden 

 

Den Eid für neu gewählte 1. Bürgermeister nimmt das an Lebensjahren älteste Gemeinderatsmitglied ab.

 

 

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