Ermittlung von Grundstückswerten

Bei jedem Landratsamt und jeder kreisfreien Stadt wird für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein Gutachterausschuss gebildet. Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen ist das Landratsamt Landshut.

 

Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ein solches Gutachten kann auch von einer Privatperson beantragt werden.

 

Weiterhin werden bei den Gutachterausschüssen die sog. "Kaufpreissammlungen" geführt. Hierzu erhält die Geschäftsstelle sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie ausgewertet. Die Sammlung ist geheim zu halten. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht wird. Dies gilt etwa für Behörden oder öffentlich bestellte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind. Auch hier dürfen Namen und Anschriften der Vertragsparteien aber nicht mitgeteilt werden.

 

Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss schließlich die Bodenrichtwerte für Bauland und veröffentlicht diese in der Bodenrichtwertsammlung. Ein Richtwert wird dabei als durchschnittlicher Lagewert ermittelt. Er bezieht sich immer auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit klar definierten Eigenschaften. Der Richtwert wird für baureifes und bebautes Land ermittelt. Dargestellt werden die Werte grundsätzlich in Karten, so dass für jedes erfasste Grundstück der Richtwert bestimmt werden kann. Auf Wunsch erteilen die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über die Richtwerte.

 

Voraussetzungen

Ein Wertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.

 

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht wird.

 

Auskünfte über die Bodenrichtwerte kann jedermann verlangen. 

 

Erforderliche Unterlagen

Ein Verkehrswertgutachten kann formlos beantragt werden. Die zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen (Lagepläne, Genehmigungsakten, Grundbuchauszug etc.) werden dann entweder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses selbst besorgt oder vom Antragsteller angefordert.

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