Wer organisiert die Wahlen? Wahlleiter, Wahlausschüsse, Wahlvorstände und Briefwahlvorstände

 

Die Gemeinden und Landkreise bestellen folgende Wahlorgane:

  • eine Wahlleiterin oder einen Wahlleiter für die Gemeindewahlen
  • eine Wahlleiterin oder einen Wahlleiter für die Landkreiswahlen
  • einen Wahlausschuss für die Gemeindewahlen
  • einen Wahlausschuss für die Landkreiswahlen
  • für jeden Stimmbezirk eine Wahlvorsteherin oder einen Wahlvorsteher und einen Wahlvorstand
  • eine oder mehrere Briefwahlvorsteherinnen oder einen oder mehrere Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstände.


Die Wahlleiterinnen und Wahlleiter werden für die Gemeindewahlen durch den Gemeinderat, für die Landkreiswahlen durch den Kreistag oder den zuständigen Kreisausschuss berufen.

Mitglieder des Wahlausschusses sind die Wahlleiterin oder der Wahlleiter als Vorsitzende und vier von ihr oder ihm berufene wahlberechtigte Personen als Beisitzer.

 

Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sind neben den bestellten Vorsteherinnen und Vorstehern je eine Stellvertretung sowie mindestens drei Beisitzer aus dem Kreis der Wahlberechtigten oder der Gemeindebediensteten.

Niemand darf die Tätigkeit von mehreren Wahlorganen ausüben oder in mehr als einem Wahlorgan Mitglied oder stellvertretende Person sein.

 

 

 

 

Gemeindewahlleiter der VG Gerzen

 

Gemeindewahlleiter der VG Gerzen

Klaus Hoffmeister, Gemeinde Gerzen

Sarah Gegenfurtner, Gemeinde Kröning

Verena Wünsch, Gemeinde Schalkham

Vanessa Vogel, Gemeinde Aham

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