Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen

Zur Durchführung von Vereinsfesten ist zukünftig das Gefährdungsbewertungsraster mit dem Gestattungsantrag einzureichen.

Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage und der dazu ergangenen Vorschriften sind bei öffentlichen Veranstaltungen Sicherheitskonzepte auszuarbeiten und anzuwenden.

 

Zur Durchführung von Vereinsfesten ist zukünftig das Gefährdungsbewertungsraster mit dem Gestattungsantrag einzureichen.

 

 

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