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Verwaltungsgemeinschaft Gerzen | Online: https://www.vg-gerzen.de/
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Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Standesamt Vilsbiburg | 08741 305-439 |