Führerscheinpflichtumtausch geht in die nächste Runde

Führerscheinpflichtumtausch

Aufgrund des vom Bundesrat beschlossenen Stufenplans müssen bis 19.01.2025 die alten Führerscheine, die „berühmten Lappen“ (grau, rosa oder DDR-Führerschein) der Geburtsjahrgänge 1971 oder später umgetauscht werden. Führerscheine der Jahrgänge 1952 und früher brauchen noch nicht umgetauscht zu werden.


Für Führerscheindokumente im Scheckkartenformat, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind, beginnt die nächste Umtauschrunde. Führerscheine im Scheckkartenformat mit den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 müssen bis 19.01.2026 umgetauscht werden.


Die Umtauschanträge und alle Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes.

 

https://www.landkreis-landshut.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/informationen-zum-pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen/

 

Mit dem unterschriebenen Antrag soll ein biometrisches Passfoto, sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins an die Führerscheinstelle geschickt werden. Falls der alte Führerschein nicht im Landkreis Landshut ausge-stellt wurde, können die Führerscheininhaber selbst bei der Ausstellungsbehörde eine Karteikartenabschrift zur Kosteneinsparung anfordern.

 

Achtung!
Jetzt sind die „Neuen“ dran...

 

Führerscheinumtausch

 

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fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
0871 408-2156    0871 408-2153

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