Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente erlaubt

Fotobox

Die Passbild-Kabine im Rathaus Gerzen gehört bald der Vergangenheit. Auf Grund der gesetzlichen Änderungen für digitale Lichtbilder und den damit verbundenen hohen Lizenzgebühren ist für den Anbieter eine Systemumrüstung der Gerätschaften leider nicht relevant.

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.

 

Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG i.d.F. v. 01.05.2025 und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG i.d.F. v. 01.05.2025 ist das Lichtbild nach Wahl der antragstellenden Person

  • durch einen Dienstleister elektronisch zu fertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Pass-/Personalausweisbehörde zu übermitteln oder
  • durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch zu fertigen, sofern die Behörde über Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt.


Bestehen Zweifel über die Identität der im Lichtbild abgebildeten Person oder besteht ein Verdacht auf eine unzulässige Bearbeitung des Lichtbilds, kann die Pass-/Personalausweisbehörde anordnen, dass das Lichtbild in Gegenwart eines Mitarbeiters in einer Pass-/Personalausweisbehörde zu fertigen ist (vgl. § 6 Abs. 3 Satz 1 PassG i.d.F. v. 01.05.2025, § 9 Abs. 4 Satz 1 PAuswG i.d.F. v. 01.05.2025).


Die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen hat für das Bürgeramt deshalb digitale Endgeräte zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder erworben.


Für ein digitales Lichtbild durch das Bürgeramt der VG Gerzen wird eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro erhoben.
Ein digitales Lichtbild kann per Codierung nur einem Dokumentenvorgang zugeordnet werden.

 

Dies bedeutet, dass bei gleichzeitiger Beantragung von Ausweis und Reisepass zwei gesonderte digitale Lichtbilder gemacht werden müssen und somit eine Gesamtgebühr für die Lichtbilder von 2 x 6 Euro, also 12 Euro, entsteht.

 

Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich weder digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge.

 

Ausnahmen:
Für die Beantragung eines neuen Führerscheins oder Fischereischeins ist jedoch die Vorlage eines Lichtbildes in ausgedruckter Form leider immer noch nötig.

 

 

Viele Jahre hat die Fotobox des Fotografen Schwarz hervorragende Dienste geleistet. Nicht nur die Personalausweisbilder wurden hier erstellt, auch Fotos für Führerscheinanträge oder auch das eine oder andere Spaßfoto wurde aufgenommen. Der Preis für diese Fotos war unschlagbar günstig, lag bei nur 10 Euro. Dafür bekam man vier Passbilder ausgedruckt und das Bürgeramt der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen konnte digital auf die erstellten Bilder zugreifen, um diese in die Pass- und Ausweisverfahren einzubinden.

Ab 1. Mai diesen Jahres, so der Gesetzgeber, müssen digitale Bilder ohne Medienbruch und versehen mit einer Signatur vom Herstellergerät bis in das Verfahren in den Rathäusern überführt werden.

 

Für niedergelassene Fotografen bedeutet dies, dass auch sie die Passbilder digital in eine geschützte Cloud hochladen müssen, wobei der Antragsteller ein Schreiben mitbekommt, versehen mit einem Barcode bzw. einem QR-Code. Durch das Ablesen ist das Bürgeramt künftig in der Lage, die digital erstellten und digital signierten Passbilder herunterzuladen und in die Pass- und Ausweisverfahren zu integrieren.

 

Selbstverständlich werden wir auch im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen eine Technologie anbieten, die die Erstellung auch direkt bei uns weiterhin ermöglichen wird. Dies wird allerdings nur mittels eines Handys funktionieren, das speziell für diese Aufgabe vorbereitet und in die Netzstruktur des Rathauses integriert ist. Der Vorteil dieser Lösung liegt darin, dass auch für Kleinkinder eine entsprechende Lichtbildaufnahme möglich ist.

 

Für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, hat diese zusätzliche Sicherheit in der Digitalisierung natürlich auch einen entscheidenden Nachteil. Konnten bisher die einfach erstellten Bilder für Pass- und Ausweisanträge verwendet werden, so müssen nun zwei Bilder heruntergeladen oder erstellt werden, welche individuell in das jeweilige Verfahren implementiert werden. Natürlich entstehen dann auch doppelte Kosten.

 

Wir hoffen, dass diese Technologie zeitgerecht verfügbar sein wird und halten

 

Digitale Bilder für AusweisBildnachweis: biometric solutions

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