Ausländerangelegenheiten

In diesem Bereich liegt die Zuständigkeit beim:

 

Landratsamt Landshut

Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach

 

Der Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) dient hier nur als Durchgangsstelle. Das bedeutet, dass beim Einwohnermeldeamt evtl. Anträge und Unterlagen abgegeben werden können, welche dann direkt an das Landratsamt weitergeleitet werden.

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