Überwachung der Kleinkläranlagen - Wartungsprotokolle sowie Funktionstüchtigkeitsbescheinigungen

Überwachung der Kleinkläranlagen

 

Wir möchten Sie höflich daran erinnern, dass für die Überwachung der Kleinkläranlagen alle Wartungsprotokolle sowie Funktionstüchtigkeitsbescheinigungen regelmäßig bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen einzureichen sind.

 

Wir bitten Sie um Übersendung per Post oder per E-Mail an bauamt@gerzen.de.

 

Beachten Sie die Auflagen Ihrer Erlaubnisbescheide für Ihre Kleinkläranlage des Landratsamtes Landshut.

 

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