Streugut aus öffentlichen Streukisten

Auf Grund von Wetter, Temperaturen und örtlicher Lage entsteht oftmals lokales Glatteis auf öffentlichen Flächen.  
Da diese einzelnen Bereiche nicht ständig durch den Winterdienst geprüft werden können, dienen die Streukisten an öffentlichen Orten wie Gehwege, Treppen, Bushaltestellen, Schulen und dergleichen nicht nur für den Winterdienst, sondern auch für die Bevölkerung.

Die Bürger dürfen bei Bedarf das Streugut aus diesen öffentlichen Streukisten zur Sicherung von Gehwegen jederzeit entnehmen.

Verkehrsbereiche für Fußgänger unterliegen innerorts ebenso der Räum- und Streupflicht im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kommune, wobei Gehwege in der Reinhaltungspflicht der Angrenzer der Grundstücke liegen. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein entsprechender Weg (sog. Gehbahn) seitens der Angrenzer am Rande der öffentlichen Straße  verkehrssicher gemacht werden.

Laut Straßenreinigungsverordnungen der Gemeinden gelten hier folgende Breiten:

1,00 Meter Gemeinde Aham

1,50 Meter Gemeinde Gerzen

1,00 Meter Gemeinde Kröning

1,00 Meter Gemeinde Schalkham

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