Kommunalwahlen - erste Termine

In den vergangenen Sitzungen wurden die Gemeinderatsmitglieder der vier Gemeinden über die Optionen zur Rechtsstellung als 1. Bürgermeister informiert.


Grundsätzlich, so die Bestimmung in der Gemeindeordnung, ist der 1. Bürgermeister in Gemeinden bei 2.500 Einwohner ehrenamtlich tätig. Durch den rechtzeitigen Erlass einer Satzung (90. Tag vor der Wahl) kann diese Stellung in hauptamtlich geändert werden.


Von dieser Option wird wohl kein Gebrauch gemacht werden.


Die Einreichung von Wahlvorschlägen (Bürgermeister, Gemeinderatslisten) muss bis 8. Januar 2026 abgeschlossen sein.


Der Wahlleiter der VG Gerzen, Geschäftsstellenleiter Klaus Hoffmeister, empfiehlt jedoch die Vorlage bis Ende 2025, um evtl. Fehler noch korrigieren zu können.


Für die Aufstellungsversammlungen werden digitale Unterlagen bereit gehalten.

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