Führerscheinpflichtumtausch geht in die nächste Runde

Aufgrund des vom Bundesrat beschlossenen Stufenplans müssen bis 19.01.2025 die alten Führerscheine, die „berühmten Lappen“ (grau, rosa oder DDR-Führerschein) der Geburtsjahrgänge 1971 oder später umgetauscht werden. Führerscheine der Jahrgänge 1952 und früher brauchen noch nicht umgetauscht zu werden. Die Umtauschanträge und alle Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes.


https://www.landkreis-landshut.de/aktuelles/

aktuelle-meldungen/informationen-zum-pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen/


Mit dem unterschriebenen Antrag soll ein biometrisches Passfoto, sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins an die Führerscheinstelle geschickt werden. Falls der alte Führerschein nicht im Landkreis Landshut ausge-stellt wurde, können die Führer-scheininhaber selbst bei der Ausstellungsbehörde eine Kar-teikartenabschrift zur Kosteneinsparung anfordern.



Führerscheindokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (grauer bzw. rosa Lappen):

 

Führerscheinumtausch 1971 oder später

 

 

Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat):

 

Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat)

 

 

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