Gebäudeeinmessung

Die vollständige und genaue Darstellung aller Gebäudegrundrisse ist neben den Flurstücken wichtiger Bestandteil des Liegenschaftskatasters.

Warum?

Die Anforderungen an einen modernen Liegenschaftsnachweis sind hoch. Die Daten müssen in Aktualität, Qualität und Vollständigkeit den Ansprüchen der Nutzer - Bürger, Verwaltung, Wirtschaft - genügen. Die vollständige und genaue Darstellung aller Gebäudegrundrisse ist daher neben den Flurstücken wichtiger Bestandteil des Liegenschaftskatasters.

 

Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund den Auftrag erteilt, Neubauten und Gebäudeveränderungen vermessungstechnisch zeitnah zu erfassen und im Liegenschaftskataster nachzuweisen.

 

Vorteile

Aktuelle Darstellung im Liegenschaftskataster, und damit

 

  • Sicherung des Eigentums an Grund und Boden
  • Nachweis des Eigentums für Banken und Versicherungen
  • Sicherheit für Planungen und Bodenordnungsmaßnahmen
  • Grundlagen für Bestandsdokumentationen (z.B. Versorgungsleitungen)
  • Grundlage für Einsatzpläne für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste

 

Kosten

Durch die vermessungs- und katastertechnische Behandlung einer Gebäudeveränderung entstehen Gebühren und Auslagen. Diese legt der Gesetzgeber dem Gebäudeeigentümer auf. Maßgeblich sind die Eigentumsverhältnisse beim Abschluss der Arbeit am Vermessungsamt. Die Gebühr richtet sich nach den Baukosten, die in folgende Kostenstufen eingeteilt werden:

 

Informationen über die Gebühren für Bauten finden Sie hier

 

Ablauf der Gebäudeeinmessung 

Die Vermessungsämter messen Gebäude nach Fertigstellung ohne Antrag von Amts wegen ein. Sie erhalten Kenntnis von Bauvorhaben durch:

 

  • Die Baugenehmigungsbehörde 
  • die Gemeinde und 
  • Erkundungen vor Ort

 

Haben Sie mit der Betreuung Ihrer Baumaßnahme einen Sachverständigen Vermessung im Bauwesen beauftragt oder beabsichtigen Sie dies, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Sachverständige die Gebäudevermessung durchführen.

 

Der Termin der Einmessung durch das Vermessungsamt wird Ihnen schriftlich angekündigt. Die Anwesenheit der Eigentümer ist nicht erforderlich, soweit das Grundstück zugänglich ist.

 

Der aktuelle Gebäudebestand wird in Bezug auf die Grundstücksgrenzen in das Liegenschaftskataster übernommen. Anschließend werden die öffentlichen Bücher fortgeführt.

 

Nach Beendigung aller Arbeiten erhalten Sie einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster.

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