Bayerische Staatszeitung - Verwaltungsgericht weist Klage gegen Grundsteuer zurück

Auszug aus der Bayerischen Staatszeitung vom 27.01.2006

Die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat in mehreren Verfahren Klagen gegen die Veranlagung zur Grundsteuer abgewiesen. Die Kläger hatten diese im Wesentlichen mit einer angeblichen Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer begründet. „Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts bestätigen die Rechtsauffassung des Bayerischen Gemeindetags“, kommentierte Uwe Brandl, der Präsident des Bayerischen Gemeindetags die Urteile.

 

Das Verwaltungsgericht erklärte, dass das Grundsteuerrecht nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Denn bereits das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass die Grundsteuer vom Grundgesetz als zulässige Form der Besteuerung anerkannt sei.

 

Grundsteuer als Objektsteuer

Ferner habe das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, die Grundsteuer sei eine so genannte Objektsteuer. Dies bedeutet, dass das Grundvermögen ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten steuerlich erfasst wird. Auf die Leistungsfähigkeit oder die Vermögensverhältnisse der Eigentümer kommt es demnach nicht an.

 

Derzeit sehen sich laut Gemeindetag bayerische Städte und Gemeinden sowie die Finanzverwaltung mit einer Vielzahl von Einsprüchen und Wiedersprüchen gegen die Grundsteuer konfrontiert. Diese werden zumeist standardmäßig mit Hinweis auf einige Musterverfahren eingelegt.

 

„Die klare Festlegung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf macht deutlich, wie gering die Erfolgsaussichten solcher Widersprüche unter Hinweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer sind“, erklärte Brandl. Zwar sei die Grundsteuer in ihrer jetzigen form durchaus reformbedürftig, doch auch als rechtssichere und verlässliche Steuerquelle, die letztlich eine Eigenleistung für die Bereitstellung kommunaler Infrastruktur darstellt, für die Städte und Gemeinden unverzichtbar.

 

Der Bayerische Gemeindetag weist darauf hin, dass die Bürger die Kosten eines verlorenen Einspruchsverfahrens tragen müssen. Oftmals übersteigen die Gerichts- und Anwaltskosten den Streitwert. Bei einer zu zahlenden Grundsteuer von jährlich 200 Euro kämen beispielsweise Gerichts- und Anwaltskosten von 250 Euro dazu.

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